In einem drastischen Fall haben wir erlebt, wie ältere Menschen ohne Schutz und ohne Kenntnis von nahen Angehörigen bzw. nahestehenden Personen in Deutschland „verschoben“ werden können. In Süddeutschland war eine ältere Dame in einem sehr guten Pflegeheim mit einem großen Zimmer und einer sehr guten Versorgung untergebracht. Es gab in Berlin eine Stieftochter mit Familie, die ein gutes Verhältnis zu der Dame hatte. In dem Pflegeheim besuchte sie dann immer häufiger ein Patenkind, dass sich gegenüber dem Pflegepersonal fälschlich als echter Verwandter ausgab. Auf einmal war dann die ältere Dame aus dem Pflegeheim verschwunden. Die Stieftochter hatte davon nichts erfahren. Das Pflegeheim gab keine Auskunft. Erst durch viel Glück konnte die Stieftochter ermitteln, dass die ältere Dame in ein viel schlechteres Pflegeheim gebracht worden war, das aber in der Nähe des Wohnortes des Patenkindes liegt. Nach Information des dortigen Pflegepersonals ist dieses Patenkind auch für die Entgegennahme der Post zuständig. Wer den Heimvertrag abgeschlossen hat oder die ältere Dame, die an Alzheimer erkrankt ist, rechtlich vertritt, ist unklar. Bei einem ersten Besuch freute sich die Betroffene über die Stieftochter. Dann wurde der Stieftochter (letztlich über das Patenkind) Hausverbot erteilt.