Erbschleicher sind neben Verwandten häufig solche Personen, die ein Näheverhältnis zur Erblasserperson haben. Damit sind auch Mieter regelmäßige Kandidaten für eine Erberschleichung, insbesondere dann, wenn der Vermieter als späterer Erblasser im selben Haus wohnt. In einem Fall in Hessen lebte eine Dame im Haus mit dem Vermieter – einem älteren Herren. Die Dame brachte dann den älteren Herren dazu, ihr ein unentgeltliches Wohnrecht einzuräumen. Der Sohn des Vermieters und Erbe wurde dann durch dieses Wohnrecht, nachdem der ältere Herr gestorben war, stark beeinträchtigt, weil die Immobilie hierdurch unveräußerlich geworden war.