Medikamentenabhängigkeit und Erberschleichung

Insbesondere Personen mit schmerzhaften Dauererkrankungen haben das Risiko, abhängig von Schmerzmedikamenten zu werden. Diese Abhängigkeit kann so stark werden, dass die Geschäfts- und Testierfähigkeit ausgeschlossen ist. Erbschleichern gibt dies die Gelegenheit, ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen, um sich als Erben einsetzen zu lassen. In einem Fall in Süddeutschland war eine Dame medikamentenabhängig und setzte zuletzt den Arzt ein, der ihr über Jahre hinweg die Schmerzmedikamente verschrieben hatte.

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