Insbesondere im Nachlassverfahren bei der Prüfung von Testierunfähigkeit ist die Kostenlast nicht klar geregelt. Betroffene und Geschädigte sollten sich deshalb ausführlich beraten lassen. In einem Beschluss vom 08.03.2021 zum AZ. 2 Ws 93/21 hat das OLG Köln umfangreich zu Kostenlast ausgeführt.