Knebelverträge von Erbschleichern

Unabhängig von der Möglichkeit eines Testaments oder einer Schenkung gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit für Erbschleicher, dass diese sich durch sog. Knebelverträge wirtschaftliche Vorteile verschaffen, aus denen sich dann der spätere Erblasser nicht mehr befreien kann. Ein Beispiel betrifft die lebzeitige Wohn- und Pflegesituation. Erbschleicher können versuchen, sich lebzeitige Rentenbeträge oder kostenlosen Wohnraum zu verschaffen. In einem Fall in Norddeutschland ist dies einer erbschleichenden Lebensgefährtin gelungen. Der betroffene Mann war Unternehmer und hatte sein Wohnhaus der Tochter überschrieben, die sein Unternehmen bestmöglich weitergeführt hat. Er selbst hatte sich zur Mitbenutzung des Hauses ein Wohnrecht vorbehalten. Die Lebensgefährtin, die im Übrigen auch an einem Testament zu ihren Gunsten gearbeitet hat, liess sich dann von dem Mann eine Erweiterung des Wohnrechts schriftlich in einem sog. Partnerschaftsvertrag bestätigen, um kostenlosen Wohnraum zu erhalten. Obwohl der Mann im Pflegeheim ist, möchte sie nicht aus dem Haus ausziehen, obwohl sie die anderen Regelungen des Partnerschaftsvertrags nicht beachtet hat (Pflege und Unterhalt für den Mann)

Themen
Alle Themen anzeigen