Kann man trotz einer dauerhaften geistigen Störung Testierfähig sein?

Diese Frage wird oft bei Demenzpatienten relevant. Solche Fälle sind insoweit schwierig zu beurteilen, da es immer unterschiedliche Krankheitsverläufe gibt und man nicht pauschal behaupten kann, dass mit der Diagnose gleichzeitig die Geistesfähigkeit für immer verloren geht. Deshalb führt auch eine dauerhafte Störung der Geistesfähigkeit nicht zur absoluten „Entmündigung“. So reicht ein sogenannter lichter Augenblick in dem die Testierfähigkeit vorliegt, um ein wirksames Testament zur errichten auch dann, wenn der Testierende nach dem ersten Augenschein Testierunfähig wirkt. Es wird jedoch sehr schwer sein diesen lichten Augenblick nachzuweisen. Im Übrigen wird ein solcher regelmäßig dann nicht mehr angenommen, wenn sich der Testierende im letzten Stadium einer fortgeschrittenen Arteriosklerose leidet.

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