Hundertjährige heiraten?

Die Praxis des Autors zeigt, dass viele Standesämter bei Eheschließungen viel zu unkritisch agieren und verheiraten, ohne die Ehefähigkeit geprüft zu haben. Das Problem stellt sich häufig bei hochbetagten älteren Männern, die jüngere Damen heiraten. In einem aktuellen Fall hat ein 85-Jähriger eine knapp 60-Jährige geheiratet. Vielfach können die älteren Männer die Eheschließung und die Folgen (gesetzliches Erbrecht, Pflichtteilsansprüche u. ä.) überhaupt nicht mehr absehen.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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