Manche Erbschleicherfälle sind dadurch gelöst worden, dass die Geschädigten Erben nähere
Informationen zur Beurkundung erhielten. Manchmal erfuhren sie, was auch ein Indiz für
Erbschleicherei ist, dass der Erbschleicher die Notarkosten bezahlte. Manchmal erhielten sie
Informationen aus den Akten des Notars. Hier gibt es oftmals die Problematik, dass die
Notare die Akten nicht herausgeben wollen, mit der Begründung es besteht eine Interesse des
Verstorbenen, nach wie vor, an der Geheimhaltung der Beurkundung.