Erbschleicherei zwischen Geschwistern: der Pflegevertrag

Insbesondere wenn der erste Elternteil verstorben ist, treten bei mehrere Geschwister Erbschleicher in bestimmten Fällen zutage. Manchmal ist der überlebende Elternteil nicht mehr handlungsfähig und wehrhaft und wird von diesem Erbschleicher-Kind beeinflusst und manipuliert. Eine solche Beeinflussung kann dahingehend erfolgen, dass das Elternteil einen Pflegevertrag mit hoher Vergütung zugunsten des Erbschleicher-Kindes ausstellt und dieses Kind dann gegenüber den Geschwistern finanzielle Vorteile erhält; häufig ohne dass eine ausreichende Pflege geleistet wird.

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