Erbschleicherei geschieht nicht nur durch Dritte außerhalb der Familie, sondern umgekehrt auch innerhalb der Familie zum Nachteil von „Außenstehenden“. Ein Beispiel ist die Benachteiligung von unehelichen Kindern, die ein gesetzliches Erbrecht und damit einen Pflichtteilsanspruch haben. Häufig besteht zwischen dem Elternteil gegenüber dem unehelichen Kind kein oder kaum Kontakt. Die ehelichen Kinder versuchen dann aufgrund der familiären Nähebeziehung Regelungen zu motivieren, die das uneheliche Kind benachteiligen. In einem Erbschleicherfall aus Norddeutschland hat es ein eheliches Kind durch Negativäußerungen über das uneheliche Kind geschafft, dass der Vater das uneheliche Kind enterbt und erhebliche Vermögensteile bereits zu Lebzeiten an das eheliche Kind ausreicht.