Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen es dem Erbschleicher gelungen ist, das Opfer dazu zu überreden, einen Darlehensvertrag zu unterschreiben bzw. ein Darlehen zu bestätigen. Tatsächlich fließt die Darlehenssumme dabei nicht, aber der Erbschleicher sichert sich mit dem Schriftstück / Darlehensvertrag einen durchsetzbaren Anspruch auf „Rückzahlung“ des Darlehensbetrages. Durch diesen „Trick“ entstehen in Deutschland erhebliche Schäden für ältere Leute.