Erbschleicherei: Vorsicht beim Pflichtteilsverzicht

Der Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtliches Gestaltungsmittel, das insbesondere von Notaren häufig in Erbverträge eingebaut wird. Auch viele Rechtsanwälte raten zu einem Pflichtteilsverzicht. Dabei wird aber meistens übersehen, dass sich das gute familiäre Verhältnis ändern kann. Wenn später der Erblasser zu einem Erbschleicher-Testament getrieben wird, ist z. B. das Kind, das den Pflichtteilsverzicht unterschrieben hat, schutz- und rechtlos.

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