Auch wenn Erbschleicherei selbst kein Straftatbestand ist, gibt es vielfach Straftaten, die eine typische Erbschleicherei begleiten. Leider werden diese häufig nicht ausermittelt. Betroffene sollten insbesondere auf folgende Konstellationen achten:
– unübliche Abhebungen vom Konto
– das Verschwinden von Dokumenten, z. B. Vollmachten / Testamenten
– Körperverletzungen beim Opfer
– die zügige Feuerbestattung, um eine Obduktion zu verhindern