Erbschleicherei: verdeckte Straftaten

Auch wenn Erbschleicherei selbst kein Straftatbestand ist, gibt es vielfach Straftaten, die eine typische Erbschleicherei begleiten. Leider werden diese häufig nicht ausermittelt. Betroffene sollten insbesondere auf folgende Konstellationen achten:

– unübliche Abhebungen vom Konto
– das Verschwinden von Dokumenten, z. B. Vollmachten / Testamenten
– Körperverletzungen beim Opfer
– die zügige Feuerbestattung, um eine Obduktion zu verhindern

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