Sehr weit verbreitet ist die Erbschleicherei unter Geschwistern. Die Eltern sind die Betroffenen. Es gibt hierfür mannigfaltige Beispiele: die Kinder heben für sich selbst Geld ab, lassen sich Immobilien zu Lebzeiten übertragen, nehmen beweglichen Hausrat, Kunst, Schmuck, Gold oder Bargeld mit, lassen sich eine Vorsorgevollmacht ausstellen, um handlungsfähig zu sein, oder erheben sich im Testament quotal über die anderen Geschwister. Ein gutes Verhältnis zu den Eltern schützt vor diesen Situationen nicht. Denn es ist typisch, dass ggf. „ungeliebte“ Kinder gerade dann auf den Plan treten, wenn es den Eltern schlechter geht und sie sich nicht mehr wehren können.