Erbschleicherei und Zugewinnausgleich

Es gibt Fälle, in denen Kinder aus erster Ehe gegen die Ehefrau des verstorbenen Vaters einen Familienprozess führen müssen, weil die zweite Ehefrau noch einen Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen möchte. Hier kann das Problem sein, dass die Ehefrau, wenn sie eine Erbschleicherin ist, während der letzten Jahre der Ehe die Möglichkeit gehabt hat, die Vermögensverhältnisse so zu ordnen, dass sie ihren Zugewinnausgleichsanspruch maximiert. Das kann dadurch funktionieren, indem die Ehefrau den eigenen Zugewinn gegenüber den Kindern verschleiert, beispielsweise durch Verschweigen der eigenen Auslandskonten. Die Kinder müssen dann prozessual gegen diese Unwahrheiten vorgehen. Häufig trifft diese Konstellation damit zusammen, dass die erbschleichende Ehefrau sich schon zu Lebzeiten Geld und Vermögen des Ehemannes angeeignet hat.

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