Erbschleicherei und Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Ein deutliches Indiz für eine Erbschleicherei kann der Widerruf einer Vorsorgevollmacht sein, wenn nicht der Vollmachtgeber selbst handelt, sondern bereits ein neuer Bevollmächtigter. Der alte Bevollmächtigte sollte dann misstrauisch sein und rechtsanwaltlich prüfen lassen, ob der Widerruf überhaupt wirksam ist.

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