Erbschleicherei und Vermächtnisse

Erbschleicher versuchen in bestimmten Situationen zwei Positionen in einem Testament zu erhalten und zwar

(1) einen Vermögenswert und

(2) keine Verantwortung bei der Nachlassabwicklung.

In einer solchen Situation wird sich der Erbschleicher nicht als Erbe einsetzen lassen (der dann die Nachlassabwicklung vornehmen muss), sondern vielmehr als Vermächtnisnehmer. Denn in diesem Fall kann er vom Erben das Vermächtnis – z. B. einen bestimmten Geldbetrag oder eine Immobilie – ohne große Verantwortung einfach einfordern. Der Erbe sollte dann aber den Erbschleicher abblocken und das Vermächtnis ggf. nicht freiwillig erfüllen, sondern den Erbschleicher in ein Klageverfahren bringen. Dann muss der Erbschleicher sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit einlassen.

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