Erbschleicherei und Untätigkeit von „Abwicklern“

Es gibt Sachverhalte, in denen die Erbschleicherei bereits geschehen ist, insbesondere bei lebzeitigen Vorgängen und dann im Erbfall darüber hinaus streitig ist, wer Erbe ist. Dieser Streit kann Jahre lang gehen. Das Gericht ist in bestimmten Fällen befugt, einen Nachlasspfleger einzusetzen, der als neutrale Person den Nachlass in der Zwischenzeit verwaltet. Es wäre dann auch seine Aufgabe, etwaige Ansprüche gegen den Erbschleicher geltend zu machen. Dies unterbleibt aber oft.

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