Erbschleicher nutzen Notlagen aus, auch kurz vor dem Tod des Erblassers. Es stellt sich dann immer die Frage, ob ein Testament wirksam ist. Ein Beispiel dafür ist, dass das Testament nicht mehr formwirksam errichtet worden ist. Ist also die Testamentsgestaltung ungewöhnlich, sollte man eine detaillierte Wirksamkeitsprüfung vornehmen. Ein Beispiel allgemein zur Testamentsform gibt das OLG Köln mit Entscheidung vom 23.09.2020 zum AZ. 2 Wx 189/20. Dort hatte der Erblasser ein Testament auf eine Holztischplatte geschrieben.