Erbschleicherei lässt sich vielfach rechtlich bekämpfen. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen dies schwierig wird, insbesondere, wenn die betroffene Person nicht mehr greifbar ist. Erbschleicher erreichen dies dadurch, dass der Aufenthaltsort nicht preisgegeben wird. Betroffene werden in ein unbekanntes Pflegeheim abgeschoben. Manchmal werden die Betroffenen auch ins Ausland verbracht.