Viele wissen nicht, dass die Erfüllung des letzten Willens oftmals auch in die Hände eines Dritten gelegt werden kann. Dies kann der sogenannte Testamentsvollstrecker sein. Im Testament wird angeordnet, dass die Testamentsvollstreckung eine bestimmte Person übernimmt. Die Testamentsvollstreckung bedeutet, dass der Erbe das Vermögen nicht erhält, sondern der Testamentsvollstrecker entweder das Erbe gerecht entsprechend dem Testament verteilt oder verwaltet. Dies ist die Möglichkeit der Dauertestamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker oder mehrere Testamentsvollstrecker oder auch Stiftungen, die man hierfür einsetzen kann, verwalten auf Jahrzehnte die Erbschaft, so dass die Erben nicht an die Erbmasse kommen können. Es gibt selbstständige Stiftungen nach bürgerlichem Recht oder sogenannte fiduziarische Stiftungen, die in der Gründung erheblich günstiger sind. Man kann sich auch mit einer Zustiftung eine bestehende Stiftung. Diese grundsätzlich gute Rechtsgestaltung wird in einigen Fällen von Erbschleichern genutzt, sich das Vermögen eines Erblassers über diese Form zu verschaffen.