Erbschleicherei und Strafrecht

Viele Laien gehen davon aus, dass Erbschleicherei per se strafbar ist. Das ist aber ein Irrtum. Tatsächlich gibt es überhaupt keinen konkreten Straftatbestand, der Erbschleicherei konkret unter Strafe setzt. Allerdings gibt es Straftatbestände, die typischerweise bei einer Erbschleicherei verwirklich sein können, beispielsweise eine Untreue (bei einer Vorsorgevollmacht), eine Urkundenunterdrückung (bei einem Testament), ein Betrag (bei vermögensschädigenden Handlungen).

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