Erbschleicherei und Strafrecht

Opfer von Erbschleicherei suchen häufig den Weg zur Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Problem dabei ist, dass es sich hierbei um keine konkrete Straftat handelt, sondern nur in bestimmten Fällen Straftaten erfüllt sein können (Betrug, Untreue, Urkundenunterdrückung, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Nötigung). Meistens führt der richtige Rechtsweg vor die Zivilgerichte.

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