Manchmal sind Erbschleicher besonders dreist und fügen dem Betroffenen Schäden zu, die auch strafrechtlich relevant sein können. Die Praxis zeigt, dass es im Einzelfall nicht immer einfach ist, dies entsprechend nachzuvollziehen. In einem Fall des Autors ist es beispielsweise dem Erbschleicher gelungen, sich ein Auto des Betroffenen zu sichern, indem er den Autoschlüssel an sich gebracht , das Auto weggefahren und schließlich dann neue Papiere für das Auto beantragt hat. Der häufigere Fall ist natürlich der, dass ein Erbschleicher mit einer Bankkarte das Konto des Betroffenen leerräumt oder Wertgegenstände aus dessen Immobilie entwendet.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht