Ein Risiko, dass vielen Angehörigen bei einer Erbschleicher-Situation nicht bekannt ist, ist der Schenkungswiderruf, der durch einen Erbschleicher motiviert sein kann. Der Sachverhalt ist häufig so, dass Eltern an Kinder z. B. eine Immobilie oder Gesellschaftsbeteiligung zu Lebzeiten schenken, manchmal aus schenkungssteuerlichen Gründen. Diese Schenkung ist aber gesetzlich bei groben Undank widerrufbar. Wenn das beschenkte Kind später in einer Erbschleichersituation den schenkenden Elternteil schützen möchte, indem es eine gesetzliche Betreuung anregt, um den Erbschleicher zu blocken, dann kann dies im Einzelfall den Vorwurf des groben Undanks begründen. Ein solcher Schritt muss also wohl überlegt werden.