Der Pflichtteilsanspruch ist häufig der einzige Schutz von nahestehenden Angehörigen vor einer Erbschleicherei. Deshalb muss besonders darauf geachtet werden, dass dieser Pflichtteil nicht beschränkt wird. Zwar hat der Gesetzgeber den Pflichtteilsanspruch grundsätzlich gut für die Angehörigen geregelt, es gibt aber mehrere Möglichkeiten, wie ein Erbschleicher, den Pflichtteilsanspruch aushöhlen kann. Treten folgende Situationen ein, sollte sofort gehandelt werden:
– Es wird ein notarielles Pflichtteilsverzicht gefordert.
– Der Erblasser wird ins Ausland verbracht (wo es ggf. keinen Pflichtteilsanspruch gibt).
– Die Angehörigen werden provoziert, damit sie sich ggf. pflichtteilsunwürdig verhalten.
– Das Vermögen des Erblassers wird zu Lebzeiten weg übertragen.
– Der spätere Erblasser reduziert die Pflichtteilsquote durch Adoption oder Heirat.