In vielen familiären Konstellationen sind Pflichtteilsansprüche der einzige Schutz insbesondere für Kinder, die durch einen Erbschleicher geschädigt werden. Andererseits gibt es immer wieder Fälle in einer ordnungsgemäßen Rechtsberatung, in der den Kindern und Eltern zu einer Pflichtteilsverzichterklärung geraten wird. Ist das Verhältnis noch gut, unterschreiben Kinder eine solche Erklärung oft und stehen dann in einem späteren Erbschleicherfall aber ohne Rechtsanspruch da.