Erbschleicherei und Manipulation der Erblasser-Person

Viele betroffene Angehörige glauben, dass Erbschleicherei nicht strafbar ist und die Manipulation der Erblasser-Person durch einen Erbschleicher nicht sanktioniert ist. Tatsächlich kann aber eine solche Manipulation in einem Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle spielen und zwar dann, wenn es um die Frage der Testierfähigkeit geht. Denn dort ist auf der sog. zweiten Prüfungsstufe erheblich, ob die Erblasser-Person überhaupt noch ihren Willen frei bilden konnte.

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