Ältere Menschen haben häufig die Fehlvorstellung, dass insbesondere ihr Immobilieneigentum vor Erbschleicherei geschützt ist. Das ist aber nicht der Fall. Tatsächlich gibt es zahlreiche Wege für Erbschleicher sich insoweit Vermögensvorteile zu verschaffen, beispielsweise, indem zu einer Immobilienschenkung (unter Wohnrechtsvorbehalt) geraten wird. Der ältere Mensch glaubt dann noch, er wäre „wirtschaftlicher“ Eigentümer, tatsächlich kann ihn der Erbschleicher sukzessive vermögenslos stellen.