Erbschleicherei und Gutachtertermine

Es gibt viele Situationen, in denen bei Einflussnahme durch einen Erbschleicher die betroffene Person begutachtet wird: im Betreuungsverfahren, bei Prüfung der Ehefähigkeit oder der Geschäftsfähigkeit. Die Gutachter sind dabei häufig nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut. Ein typischer Fehler ist, dass der Erbschleicher selbst bei der Begutachtung anwesend ist oder gar im Rahmen der sog. Fremdanamnese durch den Gutachter befragt wird. In solchen Konstellationen kann der Erbschleicher Einfluss auf das Gutachtensergebnis nehmen.

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