Erbschleicherei und grober Undank

Ein bekannter Trick ist, dass Erbschleicher auf den zukünftigen Erblasser dergestalt einwirken, dass sie die nächsten Verwandten eines Fehlverhaltens beschuldigen und dieses Fehlverhalten dann rechtlich zu unterschiedlichen Konsequenzen führen kann. Ein solches behauptetes Fehlverhalten kann dazu führen, dass lebzeitige Schenkungen beispielsweise an Kinder wegen groben Undanks zurückgefordert werden oder der Erblasser den bereits enterbten Kindern auch noch den Pflichtteil entzieht. Erbschleicher tragen dem Erblasser hierzu häufig vor, dass die Verwandten, insbesondere die Kinder, schlecht über ihn geredet haben, ggf. Sachen gestohlen haben oder Urkunden gefälscht haben. Von diesen Vorwürfen ist der Erblasser dann so voreingenommen, dass er dem Erbschleicher glaubt und Schenkungen zurückfordert bzw. den Pflichtteil entzieht. In den meisten Fällen werden diese Vorwürfe hinterrücks durch den Erbschleicher erhoben, ohne dass sich die Familie hiergegen wehren kann.

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