Vorsicht bei Erwachsenenadoptionen: es gibt immer wieder Fälle, in denen Personen, die sich um ältere Menschen kümmern, diese versuchen zu überreden, dass sie adoptiert werden. Ein häufiges Argument ist, dass hierdurch Erbschaftssteuer gespart wird, da nach der Adoption ein Freibetrag von € 400.000,00 besteht. Auch wird von Erbschleichern das Thema Unterhaltsanspruch benannt. Ältere Menschen sollten sich aber nicht täuschen lassen, da die Erwachsenenadotion der Person ein gesetzliches Erbrecht und damit einen Pflichtteilsanspruch gibt, auch wenn die erbschleichende Person einen Tag nach der Adoption die Betreuung und Pflege einstellt.