Im Rahmen einer normalen Erbrechtsberatung zur Testamentsgestaltung ist der Pflichtteilsverzicht der Kinder ein häufiges Thema. Denn insbesondere für Eheleute, die eine Art „Berliner Testament“ anstreben, ist ein wichtiges Thema, dass die Liquidität im ersten Erbfall nicht darunter leidet, dass die Kinder im ersten Erbfall den Pflichtteil geltend machen. Ein notarieller Pflichtteilsverzicht schließt dies zwar aus, hat für die Kinder aber auch den Nachteil, dass damit ein gesicherter Anspruch für den Fall wegfällt, wenn ein Erbschleicher sich das Vermögen schenken lässt und das spätere Erbe auf Null setzt.