In einem Rechtsstreit nach dem Erbfall kommt es häufig darauf an, ob nahestehende Personen, die täglichen Umgang mit der Erblasser-Person hatten, gesundheitliche Beeinträchtigungen berichten. Es kommt nicht selten vor, dass der Erbschleicher hier vorbereitend insbesondere Pflegepersonal auf seine Seite zieht, indem er Geldgeschenke macht oder dafür sorgt, dass das Pflegepersonal mit einem Betrag in das Testament aufgenommen wird. Das Pflegepersonal wird dann nichts Nachteiliges aussagen.