Die Meinung, Ehegattentestamente schützen vor Erbschleicherei, ist weitverbreitet. Grundsätzlich ist dieser Ansatz auch zutreffend, wenn eine Bindungswirkung rechtssicher vereinbart ist und ein Ehegatte verstorben und damit das Ehegattentestament bindend geworden ist. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen beide Eheleute noch leben und dann Ehepartner einen Widerruf erklärt (beeinflusst durch einen Erbschleicher). Der andere Ehegatte muss dann sehr wachsam sein. Es sollte die Sach- und Rechtslage sofort geprüft werden.