Es gibt mehrere Wege, wie ein Erbschleicher sich Vermögensvorteile verschaffen kann. Eine Variante ist die, dass der Erbschleicher die betroffene Person überredet, auf eine Immobilie ein Darlehen aufzunehmen. Die betroffene Person erhält dann den Darlehensbetrag, dessen sich der Erbschleicher bemächtigt. Häufig sind solche Vorgänge nachträglich nicht mehr nachvollziehbar.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht