Es kommt immer wieder vor, dass Erbschleicher die schädigende Vermögensverschiebung tarnen, indem sie die betroffene Person überreden, die Geldübertragung als „Darlehen“ zu deklarieren. Es gibt sogar Fälle, in denen kein Geld fließt und die betroffene Person ein Darlehen bestätigt und ihm hierdurch eine Forderung einräumt. Gerade wenn solche „Darlehen“ notariell beurkundet sind, ist es schwierig, diese Erklärungen anzugreifen.