Erbschleicherei und bloße Versprechen

Erbschleichern gelingt es immer wieder, aufgrund von Versprechungen ein Testament oder Vermögensvorteile zu erhalten. Dabei kann es darum gehen, dass dem Erbschleicher-Opfer die spätere Grabpflege oder die Versorgung eines Haustiers versprochen wird. Häufig geht es auch darum, dass das Erbschleicher-Opfer bei einer zukünftigen Hilflosigkeit gepflegt, bekocht, herumgefahren bzw. einfach nicht allein gelassen werden will. Leider werden solche Versprechen dann meistens nicht rechtssicher geregelt, sodass ein Erbschleicher die Vermögensposition erhält, ohne sich später an das Versprechen halten zu müssen.

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