Selbst wenn die Familie erbt, bedeutet dies noch nicht, dass kein Schaden entstanden ist. Denn Erben können vielfältig dadurch geschädigt werden, dass der Erbschleicher den Nachlass aushöhlt: Beispiele sind, dass der Erbschleicher sich konstruierte Forderungen (Darlehen) vom Erblasser hat bestätigen lassen oder dass der Erbschleicher an wesentlichen Nachlassteilen einen Nießbrauch erhält.