Erbschleicherei und Aushöhlung des Nachlasses

Selbst wenn die Familie erbt, bedeutet dies noch nicht, dass kein Schaden entstanden ist. Denn Erben können vielfältig dadurch geschädigt werden, dass der Erbschleicher den Nachlass aushöhlt: Beispiele sind, dass der Erbschleicher sich konstruierte Forderungen (Darlehen) vom Erblasser hat bestätigen lassen oder dass der Erbschleicher an wesentlichen Nachlassteilen einen Nießbrauch erhält.

Themen
Alle Themen anzeigen