Ein Indikator für Erbschleicherei kann der Altersunterschied zwischen der Erblasserperson und der begünstigten Person sein. Der häufigste Fall ist der, dass ein älterer Herr von einer jungen Dame umgarnt wird. Dabei sind Altersunterschied von 40 Jahren keine Seltenheit. Dies ist an sich nicht verwerflich. Problematisch ist dies aber dann, wenn die Dame dem älteren Herren falsche Tatsachen vorspiegelt und strafbare Handlungen begeht (z. B. die Zerstörung von älteren Testamenten oder eine Nötigung). Diese Situation verstärkt sich dann, wenn der ältere Herr erkrankt ist und sich nicht wehren kann.