Erbschleicherei und Abhängigkeitsverhältnisse

Wenn Personen, die nicht Familienangehörige sind, erben, sollte der Vorgang dann kritisch betrachtet werden, wenn der Erblasser zu dieser Person in einem Abhängigkeitsverhältnis stand. Ein Beispielsfall ist, dass sich ein gesetzlicher Betreuer als Erbe einsetzen lässt.

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