Erbschleicherei: Tanten als Opfer

Viele Fälle, in denen Erbschleicher zum Zuge kommen, betreffen die Situation, dass eine Tante verstirbt und dann ein Testament zugunsten der Erbschleicher-Person erstellt. Diese Fälle häufen sich in den letzten Jahren. Das mag daran liegen, dass (1) Männer ggf. früher sterben als Frauen und diese deshalb übrig bleiben und (2) bei Tanten die verwandtschaftliche Beziehung nicht so stark ist, sodass es einer Erbschleicher-Person leichter fällt, die Betroffene zu überzeugen. Das liegt vielfach auch daran, dass die Tante räumlich entfernt lebt und damit ein ständiger Ansprechpartner aus der Verwandtschaft fehlt. Zudem ist die Verwandtschaft nicht durch Pflichtteilsansprüche geschützt.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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