Nicht jede Erbschleicherei führt zu einem Vermögensschaden, kann aber dennoch, insbesondere eine geschädigte Familie erheblich belasten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Familienandenken verloren geht, weil die Erbschleicher-Person einfach die Fotoalben oder materiell „wertlose“ Erinnerungsstücke wegschmeißt. Eine andere Situation ist, dass die Erbschleicher-Person der Familie die Begleitung der betroffenen Person in den letzten Stunden ihres Lebens verweigert. Es gibt immer wieder traurige Fälle, in denen die Familie bei der Beerdigung nicht anwesend sein darf, z. T. nicht einmal erfährt, dass die Person verstorben ist oder auch unbekannt ist, wo die betroffene Person bestattet ist.