Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen Erbschleicher-Personen ältere Menschen dazu gebracht haben, ihnen Vollmachten zu geben bzw. Testamente zu ihren Gunsten auszustellen. Hintergrund war jeweils die Angst des älteren Menschen, dass seine Bestattung bzw. die spätere Grabpflege nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Erbschleicher-Person sichert dann zu, die Bestattung wunschgemäß durchzuführen und die spätere Grabpflege zu verantworten. Vielfach lässt sich die Erbschleicher-Person mit einer Vollmacht ausstatten bzw. erhält Zuwendungen im Rahmen eines Testaments. Ob die Erbschleicher-Person dann tatsächlich die Versprechen einlöst, bleibt offen und wird nicht kontrolliert. Vielfach erfolgt dies nicht. So sind uns Fälle bekannt, in denen trotz einer gewünschten Bestattung im Familiengrab eine „billigere“ Feuerbestattung durchgeführt wird, um dem Nachlass und damit der Erbschleicher-Person Kosten zu sparen.