Ein weit verbreitetes Problem ist, dass ein Kind, das auf den Pflichtteil gesetzt ist, gegenüber dem Erbschleicherei als Erben deshalb eine schlechte Rechtsposition hat, weil der Erbe die geschuldete Auskunft gegenüber dem Kind nur fehlerhaft erteilt. Zwar gibt es Auskunftsbereiche, in denen die Auskunft gut nachgeprüft werden kann, beispielsweise bei Bankkonten. Es gibt aber auch Auskunftsbereiche, bei denen das benachteiligte Kind kaum eine Prüfmöglichkeit hat. Das betrifft insbesondere Schenkungen, die zu Lebzeiten erfolgt sind und die der Erbschleicher nicht mitteilt.