Erbschleicherei mit Auslandsbezug

Viele Angehörige denken, dass sie vor einer Erbschleicherei ausreichend geschützt sind, wenn für den älteren Angehörigen feste Regelungen wie eine Vorsorgevollmacht und ein Testament getroffen worden sind. Es wird davon ausgegangen, dass diese Regelungen wirksam sind und bleiben. Tatsächlich gibt es aber eine relativ leichte Möglichkeit für Erbschleicher, diese Regeln außer Kraft zu setzen und zwar indem die ältere Person ins Ausland verbracht wird. Dort entfalten die meisten Vorsorgevollmachten und Testamente keine Wirkung. Ist die Vorsorgevollmacht nicht anwendbar, kann sich der Erbschleicher eine anderweitige Vollmacht ausstellen lassen. Ein nicht wirksames Testament kann durch eine andere erbrechtliche Regelung ersetzt werden. Diese Situation hängt damit zusammen, dass ausländische Rechtssysteme die deutschen Regelungen häufig nicht anerkennen. Zum Schutz vor einer Erbschleicherei müssen also Vorsorgevollmacht und Testament genau auf dieses Problem hin im Rahmen einer Einzelfallberatung gestaltet werden.

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