Immer wieder hören wir von entsetzten Verwandten, dass diese gar nicht gemerkt haben, dass
beispielsweise ihre alte Oma in die Hände eines Erbschleichers geraten ist. Gerade wenn
Angehörige nicht von den Kindern betreut, sondern von entfernt wohnenden Angehörigen
betreut werden, kann dieses Problem auftreten. Bei den Gesprächen mit den potentiellen
Erbschleicheropfer ist es oftmals empfehlenswert die Art und Weise der Betreuung genau zu
erforschen. So kam ein Erbschleicherfall ans Licht als die ältere Dame ihren Kindern erzählte,
dass der nette Onkel auch ihre Rechnungen über ihr Konto bezahlt. Sie muss lediglich den
Überweisungsträger unterzeichnen. Hier hätte der Sohn sofort reagieren müssen. Erst Monate
später stellt er fest, dass die Oma in die Hände des erbschleichenden Onkels geraten ist.
Dieser hatte dermaßen viele Verdächtigungen gegen den Sohn – insbesondere, dass er Geld
unterschlägt – ausgesprochen, dass deswegen die Oma Überweisungen über den Onkel
erfolgen ließ. Dies sind oft Hinweise, dass Erbschleicherei vorliegt.
In dem vorliegenden Fall hatten die Kinder Gott sei Dank Vorsorgevollmachten und konnten
dem Onkel Haus- und Besuchsverbot erteilen.