Erbschleicherei in den Medien

Die Zeitschrift „Der Spiegel“ berichtet in der Ausgabe Nr.5/2016 über einen gravierenden Fall von Erbschleicherei, der zahlreiche Punkte aufweist, die in solchen Erbschleicher-Fällen typisch sind. Diese sind:

– Formulare von Vorsorgevollmachten werden der betroffenen Person zur Unterschrift vorgelegt, ohne dass sich die Person hiergegen wehren kann oder den Sinn der Unterschrift versteht.

– Solche Vorsorgevollmachten werden in der Praxis viel zu unkritisch akzeptiert, z. B. von Banken, die auch bei hohen Geldabhebungen nicht sensibilisiert sind.

– Leider beurkunden Notare ohne ausreichende Prüfung der Willensbildung Übertragungsvorgänge von älteren Menschen und können kaum eine zutreffende Einschätzung der Geschäfts- und Testierfähigkeit vornehmen. Wenn sich ein Notar tatsächlich weigert, geht der Erbschleicher mit der betroffenen Person zu einem anderen Notar.

– Auch ein gesetzliches Betreuungsverfahren kann eine solche Situation nicht immer beheben, insbesondere dann, wenn der Berufsbetreuer nicht ausreichend qualifiziert ist oder selbst sich oder Familienmitgliedern Vermögenswerte zuschanzt. In solchen Fällen kann auch die gerichtliche Kontrolle mangelhaft sein.

– Tatsächlich treten solche Erbschleicherfälle häufig dann auf, wenn die betroffene Person keinen Ansprechpartner mehr hat und gesundheitlich angeschlagen ist. Eine Erkrankung wird dann durch den Erbschleicher häufig auch dadurch verschleiert, dass der Hausarzt gewechselt wird.

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