Erbschleicherei im landwirtschaftlichen Bereich

Im landwirtschaftlichen Bereich besteht eine große Anfälligkeit gegenüber Erbschleichern. Das hängt damit zusammen, dass bei fehlenden Kindern oder bei Kindern, die den Hof nicht übernehmen wollen, der Landwirt ein Problem im Rahmen der Altersvorsorge hat. Denn es fehlt ein Nachfolger. Häufig wird dann der Betrieb verpachtet. Aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit und der räumlichen Nähe versuchen dann solche Pächter sich den Betrieb und ggf. das gesamte Vermögen im Rahmen einer Erberschleichung zu sichern. In einem Fall in Bayern gelang es einen Pächterehepaar sich den Betrieb von einem stark dementen Landwirt überschreiben zu lassen, obwohl dieser bereits die gesamte Erbfolge im einem entfernteren Verwandten geregelt hatte.

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