In jedem Land gibt es zahlreiche Erbschleicherfälle, die dann aber auch differenziert abgewickelt werden. Bereits unterschiedlich ist, ob es spezielle Straftatbestände gibt, die Erbschleicherei sanktionieren, aber auch die zivilrechtlichen und erbrechtlichen Rahmenbedingungen sind andere. Gibt es also bei einem Erbschleicherfall einen Auslandsbezug muss genau geprüft werden, welches Recht Anwendung findet.